In Brandenburg ist das Angeln ohne Fischereischein möglich, jedoch ist die Entrichtung einer Fischereiabgabe sowie der Besitz einer Angelkarte für das jeweilige Gewässer erforderlich. Das Mindestalter zum Angeln beträgt 8 Jahre. Gemäß den Bestimmungen des Landes Brandenburg ist das Angeln ab dem vollendeten 8. Lebensjahr erlaubt. Erlaubniskarten mit einer gültigen Fischereiabgabemarke und einer Angelkarte für das betreffende Gewässer sind notwendig und berechtigen zur Nutzung der Friedfischhandangel.
Die Fischereiabgabe beläuft sich auf 2,50 EURO für Kinder unter 18 Jahren und 12,00 EURO für Erwachsene ab 18 Jahren pro Kalenderjahr. Erwachsene haben auch die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für 5 Jahre zum Preis von 40,00 EURO zu erwerben. Diese Langzeitabgaben sind jedoch ausschließlich bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg erhältlich. Die Jahresabgaben können auch bequem online erworben werden.
Für diejenigen, die Raubfische wie Barsch, Hecht, Zander und Aal angeln möchten, ist zusätzlich ein Fischereischein erforderlich. Das Land Brandenburg bietet einen Fischereischeintest auf seiner Website an, auf der mögliche Prüfungsfragen eingesehen werden können. Prüfungen können beispielsweise über Angel-Shops vermittelt oder bei der unteren Fischereibehörde angefragt werden.
Wir wünschen allen Angelfreunden viel Spaß und Petri Heil!